BerufsfachschuleWirtschaft (Soziales)

BEVOR ES LOSGEHEN KANN: DIE VORAUSSETZUNGEN.

Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Wirtschaft ist:

  • der  Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegjahrs, oder
  • das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,
  • das Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Abgangszeugnis der Klasse 8 des achtjährigen Bildungsganges, wobei jeweils in den Fächer Deutsch, Englisch,  Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf.

 

Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, noch nicht alle Plätze besetzt sind, so können auch Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule aufgenommen werden, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erzielt wurde.

Probezeit

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit entschieden.

Die Anmeldung erfolgt auf einem Formblatt der Akademie für Kommunikation. Ein vollständiger, tabellarischer Lebenslauf, eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Hauptschulabschluss oder des entsprechenden Zeugnisses, ein Passbild sowie eine Geburtsurkunde sind beizufügen.