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DAS KOSTEN BESTE ZUKUNFTSAUSSICHTEN.

Die Schulgebühr beträgt jährlich 3.600,- Euro. Diese wird in 12 Monatsraten von je 300,- Euro zum 1. eines jeden Monats, erstmals am 1. August, erhoben. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.

Finanzierung

Folgende Finanzhilfen kommen in Betracht:
Eine BAföG-Förderung ist unter engen Voraussetzungen möglich. Auskünfte geben die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern.

Außerdem sind 30% der Schulgebühren steuerlich anrechenbar. Ferner kann unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern ein Bildungsdarlehen des Bundesverwaltungsamtes (Bildungskredit, 50728 Köln) beantragt werden.

Verschiedene Banken gewähren unter spezifischen Bedingungen Bildungskredite zum Studium. Nach Auskünften der Sachbearbeiter kann ein Bildungskredit u. U. auch für eine schulische Ausbildung bewilligt werden. Nachfragen bei der Hausbank lohnt sich! Alle Finanzierungen sind mit den jeweiligen Ämtern und Organisationen direkt abzuklären. Bei einer schulischen Ausbildung wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres von der Familienkasse bezahlt.