VOLKSWIRTSCHAFT
Ökonomisches Prinzip, volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren, Wirtschaftsordnung, Wettbewerb, Preisbildung, Geldpolitik, Wachstumspolitik, Konjunkturpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Außenwirtschaft.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Produktions-, Beschaffungs-, Absatz- und Personalpolitik, externes Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung und Investition, Jahresabschluss, Controlling, Grundlagen im Bürgerlichen Recht und Unternehmensrecht.
INFORMATIK
Einführung in Computersysteme, Textformatierung, Formatierung von Tabellen und Diagrammen, Erstellung von Vektorgrafiken, Bildbearbeitung, CAD-Software, Datenbankmodelle, Erstellung einer Website.
WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE
Wechselwirkungen im Ökosystem, Klimaveränderungen, regenerative Energieträger, Wirtschaftsstandort Deutschland in Europa, Gestaltung des ländlichen und städtischen Raums, Globalisierung, Fallstudien zur wirtschaftlichen Integration (z.B. EU, ASEAN).
WIRTSCHAFTSRECHT
Allgemeines und Besonderes Schuldrecht: Verbraucherschutz, Leistungsstörungen, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Schadensersatz, Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Miete, Pacht, Darlehen, Bürgschaft; Handels- und Gesellschaftsrecht; individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Öffentliches Recht; Europarecht.
ÜBUNGEN IM RECHT
Praktische Lösung von Fällen zum Bürgerlichen Recht, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht unter Anwendung juristischer Arbeitstechniken, Instrumente der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsdurchsetzung.
SEMINARKURS
Im Rahmen des Seminarkurses fertigen die Schüler eine interdisziplinäre Projektarbeit mit Bezug zum Wirtschaftsprofil. Der gesamte Prozess von der Projektdefinition über die Projektplanung und -durchführung ist zu dokumentieren. Das Projektergebnis ist am Ende des Seminarkurses vor einem Fachausschuss im Rahmen eines Kolloquiums zu präsentieren und zu verteidigen. Der Seminarkurs („besondere Lernleistung“) in der Jahrgangsstufe 1 kann nach Wahl des Prüflings auf das vierte Prüfungsfach der schriftlichen Abiturprüfung oder die mündliche Abiturprüfung angerechnet werden.
RECHT
Die SchülerInnen lernen das Lösen praktischer Fälle im Bürgerlichen Recht, Handels- und Gesellschafts- und Arbeitsrecht unter Anwendung juristischer Arbeitstechniken, Instrumente der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsdurchsetzung.